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aus aktuellem anlass |
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Mehrwertsteuer Umstellung zum 1.01.2007
Vorsorglich sei
hier erwähnt, dass es sich bei den folgenden Ausführungen um keine
Steuerberatung handelt!
Das Recht dazu bleibt ausschließlich Ihrem Steuerberater, Rechtsanwalt oder einem
anderen Angehörigen einer dazu berechtigten Berufsgruppe vorbehalten.
Die Mehrwertsteuererhöhung wirft in ErgoFAKT folgende Fragen auf:
1. Wie wird die MwSt. am Stichtag umgestellt, dass sie richtig berechnet
und auf den Formularen richtig ausgewiesen wird?
2. Preispflege bei Nettoberechnung?
3. Preispflege bei Bruttoberechnung?
4. Wann soll die Preispflege durchgeführt werden?
5. Preispflege der Staffelpreise, Kunden individuellen Preise, Preise
von Zusatzartikelnummern, Preise bei Auswahlen und Preise bei Paketen
6. Weitere Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Fibu-Export
7. Preisgebundene Artikel (z.B. Zigaretten)
8. Umstellung von Formularen und Formeln in ErgoFAKT und ErgoFAKT Modulen
9. Buchen von 19% MwSt. in 2006 für erst in 2007 erbrachte Leistungen
1. Umstellung am Stichtag
ErgoFAKT verwaltet die Mehrwertsteuer unter Verwendung der MwSt.-Kenner 0, 1, 2,
3 und 4, denen in den Grundeinstellungen der Artikelverwaltung beliebige Steuersätze
zugeordnet werden können.
Dass die MwSt. richtig berechnet und auf den Formularen (Standard Platzhalter) richtig
ausgewiesen wird ist also nur am Umstellungstag vor Geschäftsbeginn (bzw. am letzten
Tage der "alten" MwSt. nach Geschäftsschluss) der jeweils neue MwSt.-Satz
in die Grundeinstellungen einzutragen.
Bitte starten Sie ErgoFAKT auf allen Arbeitsplätzen neu, nachdem
Sie die MwSt. geändert haben! Nur so ist sichergestellt, dass die neue MwSt. auf
allen Arbeitsplätzen korrekt übernommen wird.
Sollte in Ihrem Betrieb mit Formularen mit Rechenplatzhaltern gearbeitet werden,
die mit fixen Faktoren oder Teilern Brutto- , Netto- oder Mehrwertsteuerbeträge
errechnen, ohne sich dabei auf die in den Grundeinstellungen hinterlegten Prozentsätze
zu beziehen, muss der neue Mehrwertsteuersatz in jedem einzelnen Platzhalter geändert
werden.
2. Preispflege bei Nettoberechnung?
Wenn Sie ausschließlich Nettorechnungen schreiben, brauchen Sie außer der o.g. Umstellung
am Umstellungstag nichts weiter zu machen. ErgoFAKT verwendet die in den Artikelstammdaten
hinterlegten Nettopreise und rechnet die erhöhte MwSt. drauf. Damit haben Sie die
Erhöhung voll an Ihre Kunden weiter gegeben.
3. Preispflege bei Bruttoberechnung?
Grundsätzlich könnte man in ErgoFAKT über die Funktion Preispflege in der Artikelverwaltung
in sehr kurzer Zeit die Bruttopreise neu berechnen, sodass die erhöhte MwSt. an
den Kunden weiter berechnet wird.
In der Praxis ist das jedoch meist nicht durchführbar.
Es reicht nicht aus, nur die neuen Preise im 'Computer' zu haben. Die Ware muss
auch gleichlautend ausgezeichnet sein oder wenigstens die Regaletiketten. Im
Verkauf an den Endkunden ist die Preisbildung oft nicht streng kalkuliert,
sondern einer gewissen Kosmetik unterworfen. Das alles ist bei vorallem
großen Sortimenten in der Kürze der Zeit kaum zu schaffen. Häufig steht, zu allem
Übel, zur gleichen Zeit auch noch die Jahresinventur an.
Es wird Ihnen deshalb eine taktische Entscheidung abverlangt.
Wollen Sie die Mehrwertsteuererhöhung überhaupt an den Endkunden weiter
geben oder damit Ihre Marge kürzen? Wenn Sie die MwSt.-Erhöhung weiter
geben wollen, wann wollen Sie die Brutto-VKs anpassen?
4. Wann soll die Preispflege durchgeführt werden?
Passen Sie diese vor der Erhöhung an, ist das bis dorthin Ihr Vorteil. Beginnen
Sie die Preisanpassung erst mit dem Erhöhungszeitpunkt der MwSt. zahlen Sie
die Zeche, bis jeder einzelne Artikel angepasst ist. Wahrscheinlich werden die meisten
Händler nicht darum herum kommen, die Anpassung Zug um Zug über einen längeren Zeitraum
durchzuführen.
ACHTUNG:
Bevor Sie an die Preisbearbeitung gehen, machen Sie bitte unbedingt eine Datensicherung!
Wie schon gesagt können Preisänderungen schnell und komfortabel über die Funktion
Preisbearbeitung durchgeführt werden. Sie können dort über Filter nur einen ausgewählten
Teil Ihres Artikelstammes bearbeiten (z.B. nur die Artikel eines bestimmten Lieferanten
oder einer bestimmten Artikelgruppe) und dabei auch runden.
Überlegenswert ist noch die Frage, ob die Preisberechnung anhand des bisherigen
Brutto-VKs oder des Netto-VKs durchgeführt werden soll.
Liegen durchwegs aktuelle Nettopreise vor, könnte die Berechnung auch über das Register
Synchronisieren | Brutto-VKs aufgrund von Netto-VKs neu berechnen, durchgeführt
werden.
Achtung: Das funktioniert aber nur, wenn (wenigstens vorübergehend)
der neue MwSt.-Satz von 19% bereits in den Grundeinstellungen der Artikelverwaltung eingegeben ist
und keine Artikel ohne Netto-VK vorhanden sind. Stellen Sie deshalb vorher
durch eine Filterabfrage fest (NVK1 = 0 oder NVK2 = 0 oder NVK3 = 0 usw.), ob wirklich keine
Artikel ohne Netto-VK1 (NVK2, NVK3) vorhanden sind. Bei Artikel mit Netto-VK =
0 riskieren Sie, dass im Zuge der Synchronistion Ihr Brutto-VK mit 0,00 überschrieben wird.

Wollen Sie die Preisbearbeitung auf Basis der Bruttopreise durchführen, müssen
Sie im Register
Stapeländerung mit einem Aufschlag von
2,58621 % rechnen (exakt 119/116), wenn Sie eine MwSt.-Erhöhung
von 16 auf 19 % aufschlagen wollen.
Bitte beachten Sie, dass Sie hier ggf. alle Artikel mit einem anderen als den
16% Steuersatz ausschließen müssen!
Dies erreichen Sie durch die Filterbedingung
Ust-Gruppe = 1 , falls
der bisherige 16% Steuersatz der 1. Steuersatz ist (wie unsere Vorgabe).

Tipp: Um die Richtigkeit Ihrer Preispflegemaßnahme
vorab einfach überprüfen zu können, empfehlen wir zunächst einen Filter (Filterbutton
rechts oben) auf nur einen Artikel aus Ihrem Sortiment oder eine kleine Auswahl
von Artiklen zu setzen und erst nach erfolgreicher Ausführung den gesamten bzw.
gewünschten Artikelbestand zu bearbeiten.
Sollten die vorgegebenen Möglichkeiten nicht ausreichen, bietet die benutzerdefinierte
Preisbearbeitung praktisch alle Möglichkeiten und lässt kaum Wünsche offen. Sehen
Sie hierzu auch die Anleitungen im Handbuch oder der Onlienhilfe (F1). Wenn
Sie dazu nicht die nötige Zeit haben, erstellen wir Ihnen auch gerne die gewünschten
Formeln, gegen Berechnung, versteht sich.
5. Preispflege der Staffelpreise, Kunden individuellen Preise, Preise von
Zusatzartikelnummern, Preise bei Auswahlen und Preise bei Paketen
Eine globale Preisbearbeitung der Staffelpreise, der kundenindividuellen Preise
sowie Preisen von Zusatzartikelnummern, Auswahlen und Paketen, ist in der aktuellen
Version von ErgoFAKT derzeit leider nicht möglich. Hierzu können wir Ihnen entweder
jeweils eine Universal-Importdefiniton für Ihr Importmodul oder ein Datenbankscript
zum Preis von je 72,00 EUR + MwSt. anbieten. Für Nutzer der Version 3.0 ist in Kürze
ein Update zum Preis von 180,00 EUR verfügbar, bei dem in der Preisbearbeitung innerhalb
der Artikelverwaltung dann auch Staffelpreise, kundeninduvidielle VK-Preise, VK-Preise
von Zusatzartikelnummern, Auswahlen und Paketen berechnet werden können.
Für unsere Wartungsvertragskunden ist das Update natürlich gratis!
6. Fibu-Export
Wenn Sie das Fibu-Exportmodul verwenden, klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater
bzw. Ihrer Buchhaltungsabteilung, ob für die Verbuchung des neuen Steuersatzes
neue Erlöskonten angesprochen werden müssen. Falls ja, berücksichtigen Sie
vorallem den Zeitpunkt der notwendigen Kontoänderungen. Weiter ist zu berücksichtigen,
ob die Kontozuordnung auf MwSt.-ebene, auf Artikelgruppen-Ebene oder auf Artikel-Ebene
geschieht. Hierzu müssen die erforderlichen Änderungen evtl. auch in den Grundeinstellungen
des Fibu-Exportmoduls durchgeführt werden.
7. Preisgebundene Artikel (z.B. Zigaretten)
Dem Vernehmen nach wurde die Preiserhöhung für Tabakwaren von der Indurstrie bereits
vorgezogen, sodass hinsichtlich der Bruttopreise zum Jahresbeginn 2007 keine Preispflege
erforderlich ist. Die Anpassung der Nettopreise kann dann ohne Zeitdruck über die
Funktion Preispflege | Synchronisation der NettoVK anhand der BruttoVK erfolgen.
8. Umstellung von Formularen und Formeln in ErgoFAKT und ErgoFAKT Modulen
Sollte in Ihrem Betrieb mit Formularen mit Rechenplatzhaltern gearbeitet werden,
die mit fixen Faktoren oder Teilern Brutto- , Netto- oder Mehrwertsteuerbeträge
errechnen, ohne sich dabei auf die in den Grundeinstellungen hinterlegten Prozentsätze
durch Verwendung der entsprechenden Platzhalter zu beziehen, muss der neue
Mehrwertsteuersatz in jedem einzelnen Rechenplatzhalter geändert oder (bei dieser
Gelegenheit gleich) durch den entsprechenden Prozentsatzplatzhalter ersetzt werden.
In den Verkaufsformularen wären das z.B. die Platzhalter
Ust1% - Platzhalter(1610)
Ust2% - Platzhalter(1620)
Ust3% - Platzhalter(1630)
Ust4% - Platzhalter(1640)
Ust0% - Platzhalter(1600)
Bei der Verwendung von Langtextformeln, Preisbearbeitungsformeln und den Formeln
für die Datensatzspeicherung muss ebenfalls überprüft werden, ob hier fixe Faktoren
oder Teiler eingebaut sind, die Berechnungen im Zusammenhang mit der MwSt. durchführen.
Gleiches gilt für Importdefinitionen des Importmoduls und der Webshopanbindung.
9. Buchen von 19% MwSt. in 2006 für erst in 2007 erbrachte Leistungen (und
umgekehrt)
Für die Berechnung des neuen Mehrwertsteuersatzes ist grundsätzlich der Zeitpunkt
der Leistungserbringung maßgeblich )*. Wenn Sie also jetzt schon Rechnungen zu Leistungen
bzw. Teilleistungen schreiben, die erst im nächsten Jahr erbracht werden, ist
zwingend der dafür im nächsten Jahr gültige Steuersatz zu berechnen. Analoges
gilt dann im nächsten Jahr für Leistungen, die noch im alten Jahr erbracht
worden sind.
Falls Sie in den ErgoFAKT Grundeinstellungen noch einen der 4 Steuerschlüssel frei
haben, können Sie das in der aktuellen Version 3.0 wie folgt
handhaben:
Unterstellt, Mehrwertsteuersatz 4 wird bisher noch nicht verwendet und es geht um
Leistungen oder Waren, die nächstes Jahr mit 19 % zu versteuern sind. Tragen
Sie zunächts in den Grundeinstellungen der Artikelverwaltung Register Global in
das Feld Umsatzsteuer Satz4 19% ein.
Dann aktivieren Sie in den Verkaufsgrunseinstellungen (
Verkaufsmaske | Einstellungen | Grundeinstellungen | Spalten) die Anzeige der Spalte Ust, dass die Spalte eingeblendet wird und editierbar ist.

Wenn Sie nun in der Auftragserfassungsmaske einen Artikel einlesen, wird zunächst
der beim Artikel hinterlegte Mehrwertsteuerschlüssel angezeigt. Diesen können Sie
nun bei Bedarf mit dem notwendigen Steuersatz 4 überschreiben.
Die Berechnung von Leistungen aus 2006 im Wirtschaftsjahr 2007 kann nach der selben
Methode erfolgen.
Hinweis für Nutzer der Fibu-Schnittstelle:
Wenn Ihre Daten auf Artikel- oder Artikelgruppenebene an die Fibu übertragen werden,
ist in Fällen der Berechnung vom Regelsteuersatz abweichender Positionen in der
Fibu evtl. eine manuelle Umbuchung notwendig. Die Zuordnung der Erlöskonten
erfolgt dann eben nicht aufgrund des MwSt.-Satzes. Somit könnten Buchungen
unterschiedlicher Mehrwertversteuerung auf dem gleichen Erlöskonto landen und spätestens bei
der Verprobung Widersprüche verursachen.
Falls Sie noch weitere Fragen haben oder ein Angebot für ein Update wünschen, wenden
Sie sich bitte an uns bzw. Ihren Händler.
Wir helfen Ihnen gerne.
Ihr ErgoFAKT Team
)*
Vorsorglich sei hier nochmals erwähnt, dass es sich bei den folgenden Ausführungen um
keine Steuerberatung handelt!
Das Recht dazu bleibt ausschließlich Ihrem Steuerberater, Rechtsanwalt oder einem
anderen Angehörigen einer dazu berechtigten Berufsgruppe vorbehalten.
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Gerne beraten wir Sie auch telefonisch, rufen Sie uns an: Tel. 0049 (0)89
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