aus aktuellem anlass


Mehrwertsteuer Umstellung zum 1.01.2007
Vorsorglich sei hier erwähnt, dass es sich bei den folgenden Ausführungen um keine Steuerberatung handelt!
Das Recht dazu bleibt ausschließlich Ihrem Steuerberater, Rechtsanwalt oder einem anderen Angehörigen einer dazu berechtigten Berufsgruppe vorbehalten.
 
 
Die Mehrwertsteuererhöhung wirft in ErgoFAKT folgende Fragen auf:
 
1.  Wie wird die MwSt. am Stichtag umgestellt, dass sie richtig berechnet
     und auf den Formularen richtig ausgewiesen wird?
2.  Preispflege bei Nettoberechnung?
3.  Preispflege bei Bruttoberechnung?
4.  Wann soll die Preispflege durchgeführt werden?
5.  Preispflege der Staffelpreise, Kunden individuellen Preise, Preise von Zusatzartikelnummern, Preise bei Auswahlen und Preise bei Paketen
6.  Weitere Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Fibu-Export
7.  Preisgebundene Artikel (z.B. Zigaretten)
8.  Umstellung von Formularen und Formeln in ErgoFAKT und ErgoFAKT Modulen
9.  Buchen von 19% MwSt. in 2006 für erst in 2007 erbrachte Leistungen

1. Umstellung am Stichtag
 
ErgoFAKT verwaltet die Mehrwertsteuer unter Verwendung der MwSt.-Kenner 0, 1, 2, 3 und 4, denen in den Grundeinstellungen der Artikelverwaltung beliebige Steuersätze zugeordnet werden können.
 
Dass die MwSt. richtig berechnet und auf den Formularen (Standard Platzhalter) richtig ausgewiesen wird ist also nur am Umstellungstag vor Geschäftsbeginn (bzw. am letzten Tage der "alten" MwSt. nach Geschäftsschluss) der jeweils neue MwSt.-Satz in die Grundeinstellungen einzutragen.
 
 
 
Bitte starten Sie ErgoFAKT auf allen Arbeitsplätzen neu, nachdem Sie die MwSt. geändert haben! Nur so ist sichergestellt, dass die neue MwSt. auf allen Arbeitsplätzen korrekt übernommen wird.

Sollte in Ihrem Betrieb mit Formularen mit Rechenplatzhaltern gearbeitet werden, die mit fixen Faktoren oder Teilern Brutto- , Netto- oder Mehrwertsteuerbeträge errechnen, ohne sich dabei auf die in den Grundeinstellungen hinterlegten Prozentsätze zu beziehen, muss der neue Mehrwertsteuersatz in jedem einzelnen Platzhalter geändert werden.
 
 
2. Preispflege bei Nettoberechnung?
 
Wenn Sie ausschließlich Nettorechnungen schreiben, brauchen Sie außer der o.g. Umstellung am Umstellungstag nichts weiter zu machen. ErgoFAKT verwendet die in den Artikelstammdaten hinterlegten Nettopreise und rechnet die erhöhte MwSt. drauf. Damit haben Sie die Erhöhung voll an Ihre Kunden weiter gegeben.
 
 
3. Preispflege bei Bruttoberechnung?
 
Grundsätzlich könnte man in ErgoFAKT über die Funktion Preispflege in der Artikelverwaltung in sehr kurzer Zeit die Bruttopreise neu berechnen, sodass die erhöhte MwSt. an den Kunden weiter berechnet wird.
 
In der Praxis ist das jedoch meist nicht durchführbar.
Es reicht nicht aus, nur die neuen Preise im 'Computer' zu haben. Die Ware muss auch gleichlautend ausgezeichnet sein oder wenigstens die Regaletiketten. Im Verkauf an den Endkunden ist die Preisbildung oft nicht streng kalkuliert, sondern einer gewissen Kosmetik unterworfen. Das alles ist bei vorallem großen Sortimenten in der Kürze der Zeit kaum zu schaffen. Häufig steht, zu allem Übel, zur gleichen Zeit auch noch die Jahresinventur an.
 
Es wird Ihnen deshalb eine taktische Entscheidung abverlangt. 
 
Wollen Sie die Mehrwertsteuererhöhung überhaupt an den Endkunden weiter geben oder damit Ihre Marge kürzen? Wenn Sie die MwSt.-Erhöhung weiter geben wollen, wann wollen Sie die Brutto-VKs anpassen?
 
 
4. Wann soll die Preispflege durchgeführt werden?
 
Passen Sie diese vor der Erhöhung an, ist das bis dorthin Ihr Vorteil. Beginnen Sie die Preisanpassung erst mit dem Erhöhungszeitpunkt der MwSt. zahlen Sie die Zeche, bis jeder einzelne Artikel angepasst ist. Wahrscheinlich werden die meisten Händler nicht darum herum kommen, die Anpassung Zug um Zug über einen längeren Zeitraum durchzuführen. 
 
ACHTUNG: Bevor Sie an die Preisbearbeitung gehen, machen Sie bitte unbedingt eine Datensicherung!
 
Wie schon gesagt können Preisänderungen schnell und komfortabel über die Funktion Preisbearbeitung durchgeführt werden. Sie können dort über Filter nur einen ausgewählten Teil Ihres Artikelstammes bearbeiten (z.B. nur die Artikel eines bestimmten Lieferanten oder einer bestimmten Artikelgruppe) und dabei auch runden.  
 
Überlegenswert ist noch die Frage, ob die Preisberechnung anhand des bisherigen Brutto-VKs oder des Netto-VKs durchgeführt werden soll.
 
Liegen durchwegs aktuelle Nettopreise vor, könnte die Berechnung auch über das Register Synchronisieren | Brutto-VKs aufgrund von Netto-VKs neu berechnen, durchgeführt werden. 

Achtung: Das funktioniert aber nur, wenn (wenigstens vorübergehend) der neue MwSt.-Satz von 19% bereits in den Grundeinstellungen der Artikelverwaltung eingegeben ist und keine Artikel ohne Netto-VK vorhanden sind. Stellen Sie deshalb vorher durch eine Filterabfrage fest (NVK1 = 0 oder NVK2 = 0 oder NVK3 = 0 usw.), ob wirklich keine Artikel ohne Netto-VK1 (NVK2, NVK3) vorhanden sind. Bei Artikel mit Netto-VK = 0 riskieren Sie, dass im Zuge der Synchronistion Ihr Brutto-VK mit 0,00 überschrieben wird.

 
Wollen Sie die Preisbearbeitung auf Basis der Bruttopreise durchführen, müssen Sie im Register Stapeländerung mit einem Aufschlag von 2,58621 % rechnen (exakt 119/116), wenn Sie eine MwSt.-Erhöhung von 16 auf 19 % aufschlagen wollen.

Bitte beachten Sie, dass Sie hier ggf. alle Artikel mit einem anderen als den 16% Steuersatz ausschließen müssen!
Dies erreichen Sie durch die Filterbedingung Ust-Gruppe = 1 , falls der bisherige 16% Steuersatz der 1. Steuersatz ist (wie unsere Vorgabe).


Tipp: Um die Richtigkeit Ihrer Preispflegemaßnahme vorab einfach überprüfen zu können, empfehlen wir zunächst einen Filter (Filterbutton rechts oben) auf nur einen Artikel aus Ihrem Sortiment oder eine kleine Auswahl von Artiklen zu setzen und erst nach erfolgreicher Ausführung den gesamten bzw. gewünschten Artikelbestand zu bearbeiten.

Sollten die vorgegebenen Möglichkeiten nicht ausreichen, bietet die benutzerdefinierte Preisbearbeitung praktisch alle Möglichkeiten und lässt kaum Wünsche offen. Sehen Sie hierzu auch die Anleitungen im Handbuch oder der Onlienhilfe (F1). Wenn Sie dazu nicht die nötige Zeit haben, erstellen wir Ihnen auch gerne die gewünschten Formeln, gegen Berechnung, versteht sich.
 
 
5. Preispflege der Staffelpreise, Kunden individuellen Preise, Preise von Zusatzartikelnummern, Preise bei Auswahlen und Preise bei Paketen
 
Eine globale Preisbearbeitung der Staffelpreise, der kundenindividuellen Preise sowie Preisen von Zusatzartikelnummern, Auswahlen und Paketen, ist in der aktuellen Version von ErgoFAKT derzeit leider nicht möglich. Hierzu können wir Ihnen entweder jeweils eine Universal-Importdefiniton für Ihr Importmodul oder ein Datenbankscript zum Preis von je 72,00 EUR + MwSt. anbieten. Für Nutzer der Version 3.0 ist in Kürze ein Update zum Preis von 180,00 EUR verfügbar, bei dem in der Preisbearbeitung innerhalb der Artikelverwaltung dann auch Staffelpreise, kundeninduvidielle VK-Preise, VK-Preise von Zusatzartikelnummern, Auswahlen und Paketen berechnet werden können. Für unsere Wartungsvertragskunden ist das Update natürlich gratis!
 
6. Fibu-Export

Wenn Sie das Fibu-Exportmodul verwenden, klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater bzw. Ihrer Buchhaltungsabteilung, ob für die Verbuchung des neuen Steuersatzes neue Erlöskonten angesprochen werden müssen. Falls ja, berücksichtigen Sie vorallem den Zeitpunkt der notwendigen Kontoänderungen. Weiter ist zu berücksichtigen, ob die Kontozuordnung auf MwSt.-ebene, auf Artikelgruppen-Ebene oder auf Artikel-Ebene geschieht. Hierzu müssen die erforderlichen Änderungen evtl. auch in den Grundeinstellungen des Fibu-Exportmoduls durchgeführt werden.     
 
 
7. Preisgebundene Artikel (z.B. Zigaretten)
 
Dem Vernehmen nach wurde die Preiserhöhung für Tabakwaren von der Indurstrie bereits vorgezogen, sodass hinsichtlich der Bruttopreise zum Jahresbeginn 2007 keine Preispflege erforderlich ist. Die Anpassung der Nettopreise kann dann ohne Zeitdruck über die Funktion Preispflege | Synchronisation der NettoVK anhand der BruttoVK erfolgen.
 
 
8. Umstellung von Formularen und Formeln in ErgoFAKT und ErgoFAKT Modulen
 
Sollte in Ihrem Betrieb mit Formularen mit Rechenplatzhaltern gearbeitet werden, die mit fixen Faktoren oder Teilern Brutto- , Netto- oder Mehrwertsteuerbeträge errechnen, ohne sich dabei auf die in den Grundeinstellungen hinterlegten Prozentsätze durch Verwendung der entsprechenden Platzhalter zu beziehen, muss der neue Mehrwertsteuersatz in jedem einzelnen Rechenplatzhalter geändert oder (bei dieser Gelegenheit gleich) durch den entsprechenden Prozentsatzplatzhalter ersetzt werden.
In den Verkaufsformularen wären das z.B. die Platzhalter
Ust1% - Platzhalter(1610) 
Ust2% - Platzhalter(1620) 
Ust3% - Platzhalter(1630) 
Ust4% - Platzhalter(1640) 
Ust0% - Platzhalter(1600)
 
Bei der Verwendung von Langtextformeln, Preisbearbeitungsformeln und den Formeln für die Datensatzspeicherung muss ebenfalls überprüft werden, ob hier fixe Faktoren oder Teiler eingebaut sind, die Berechnungen im Zusammenhang mit der MwSt. durchführen.
 
Gleiches gilt für Importdefinitionen des Importmoduls und der Webshopanbindung.  


9. Buchen von 19% MwSt. in 2006 für erst in 2007 erbrachte Leistungen (und umgekehrt)
 
Für die Berechnung des neuen Mehrwertsteuersatzes ist grundsätzlich der Zeitpunkt der Leistungserbringung maßgeblich )*. Wenn Sie also jetzt schon Rechnungen zu Leistungen bzw. Teilleistungen schreiben, die erst im nächsten Jahr erbracht werden, ist zwingend der dafür im nächsten Jahr gültige Steuersatz zu berechnen. Analoges gilt dann im nächsten Jahr für Leistungen, die noch im alten Jahr erbracht worden sind.
 
Falls Sie in den ErgoFAKT Grundeinstellungen noch einen der 4 Steuerschlüssel frei haben, können Sie das in der aktuellen Version 3.0 wie folgt handhaben:     
   
Unterstellt, Mehrwertsteuersatz 4 wird bisher noch nicht verwendet und es geht um Leistungen oder Waren, die nächstes Jahr mit 19 % zu versteuern sind. Tragen Sie zunächts in den Grundeinstellungen der Artikelverwaltung Register Global in das Feld Umsatzsteuer Satz4 19% ein.
 
 
Dann aktivieren Sie in den Verkaufsgrunseinstellungen (Verkaufsmaske | Einstellungen | Grundeinstellungen | Spalten) die Anzeige der Spalte Ust, dass die Spalte eingeblendet wird und editierbar ist.


Wenn Sie nun in der Auftragserfassungsmaske einen Artikel einlesen, wird zunächst der beim Artikel hinterlegte Mehrwertsteuerschlüssel angezeigt. Diesen können Sie nun bei Bedarf mit dem notwendigen Steuersatz 4 überschreiben.

Die Berechnung von Leistungen aus 2006 im Wirtschaftsjahr 2007 kann nach der selben Methode erfolgen.

Hinweis für Nutzer der Fibu-Schnittstelle:  
Wenn Ihre Daten auf Artikel- oder Artikelgruppenebene an die Fibu übertragen werden, ist in Fällen der Berechnung vom Regelsteuersatz abweichender Positionen in der Fibu evtl. eine manuelle Umbuchung notwendig. Die Zuordnung der Erlöskonten erfolgt dann eben nicht aufgrund des MwSt.-Satzes. Somit könnten Buchungen unterschiedlicher Mehrwertversteuerung auf dem gleichen Erlöskonto landen und spätestens bei der Verprobung Widersprüche verursachen.
 

Falls Sie noch weitere Fragen haben oder ein Angebot für ein Update wünschen, wenden Sie sich bitte an uns bzw. Ihren Händler.
Wir helfen Ihnen gerne.

Ihr ErgoFAKT Team



)* Vorsorglich sei hier nochmals erwähnt, dass es sich bei den folgenden Ausführungen um keine Steuerberatung handelt!
Das Recht dazu bleibt ausschließlich Ihrem Steuerberater, Rechtsanwalt oder einem anderen Angehörigen einer dazu berechtigten Berufsgruppe vorbehalten.

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